Zivildiener
- Arbeitszeit:
- Vollzeitbeschäftigung
- Ort:
- Linz-Land
- Gehalt:
€ 585,1 pro Monat, Stand 2024
Aufgaben
Zivildienstleistende sollen nach Maßgabe ihrer Einschulungen, Aus- und Fortbildungen möglichst hochwertig beschäftigt werden. Damit soll eine möglichst sinnvolle Gestaltung des Zivildienstes auch im Hinblick auf die Wertschätzung des erworbenen Wissens der Zivildienstleistenden gewährleistet werden.
Zivildiener haben grundsätzlich Hilfsdienste zu erbringen. Wenn aber ein Zivildienstleistender aber eine nachweisliche Berufsberechtigung in jenem Dienstleistungsgebiet hat, das im Anerkennungsbescheid der Einrichtung angegeben ist, ist auch ein qualifizierter Einsatz zulässig. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Zivildienstleistende und die Einrichtung mit dem qualifizierten Einsatz schriftlich einverstanden sind.
Die tägliche Dienstzeit muss grundsätzlich 8 bis 10 Stunden betragen. Die wöchentliche Dienstzeit muss mindestens jener Zeit entsprechen, die auch für sonstige Beschäftigte in der Einrichtung vorgesehen sind. Sie darf bei Normaldienst 45 Stunden und bei Turnusdienst 48 Stunden nicht überschreiten.
Qualifikationen
Zivildienst kann nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden Es sollen Leistungen erbracht werden, die für die Gemeinschaft notwendig und nützlich sind.
Der Zivildienst ist auch ein Türöffner für ehrenamtliches Engagement, weil junge Menschen während des Zivildienstes die Einrichtung und verschiedenen Tätigkeitsbereiche kennen lernen können, und erfahren, dass sie mit ihrer Arbeit etwas Positives bewirken können.
Aktuell dauert der Zivildienst 9 Monate, eine Zuweisung ist bis zum 35. Geburtstag möglich.
- Dienstantritt gemäß Zuweisungsbescheid
- Teilnehmen an der Einschulung und Fortbildung
- Absolvieren des E-Learning-Moduls Staat und Recht
- Tragen des Dienstabzeichens (der Zivildienstkarte)
- Gewissenhafte Verrichtung der im Rahmen des Zuweisungsbescheides aufgetragenen Dienstleistungen
- Pünktliches und genaues Befolgen der dienstlichen Weisungen des Vorgesetzten
- Einhalten der Dienstzeit
- Meldepflichten, insbesondere bei Krankheit und Dienstverhinderung
- Einfügen in die Gemeinschaft: Der Zivildienstleistende muss sich in die Gemeinschaft, in der er seine Dienstleistung zu erbringen hat, einfügen und darf durch sein Verhalten das Betriebsklima nicht stören und das friedliche Zusammenleben mit anderen Beschäftigten nicht gefährden.
- Einhalten der Amts-, Dienst- und Betriebsgeheimnisse (Verschwiegenheitspflicht); Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach dem Ausscheiden aus dem Zivildienst weiter.
- Beziehen einer vom Rechtsträger (von der Einrichtung) zugewiesenen dienstlichen Unterkunft, wenn dies die Art des Einsatzes erfordert
Angebot
- 10 Tage Dienstfreistellung (80 Stunden Urlaub)
- Dienstkleidung (kostenlos)
- Fahrtkostenersatz-Klimaticket Ö
- Kranken- und Unfallversichert
- 2 Tage Dienstfreistellung aus beruflichen Gründen oder aus Gründen der Ausbildung
- Sonderdienstfreistellung für familiäre/persönliche Angelegenheiten
- Naturalverpflegung/Verpflegungsgeld
- Gute Erreichbarkeit/Verkehrsanbindungen der Dienststellen, gratis Parkplätze
Auswahlverfahren:
- Vorstellungsgespräch und ev. schnuppern in der jeweiligen Dienststelle
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
- die persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
- es werden nur vollständig vorgelegte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt (bei fremdsprachigen Dokumenten - beglaubigte deutschsprachige Übersetzung)
Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt, Aufnahmen erfolgen in einem Vertragsbedienstetenverhältnis zum Sozialhilfeverband Linz-Land.
Bewerbungen sind so zeitgerecht abzugeben, dass diese bis zum spätesten Zeitpunkt der angegebenen Bewerbungsfrist schriftlich einlangen.
InteressentInnen bitte um Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Dienststelle.
Bewerbungsbögen sowie weitere Auskünfte erhalten Sie in der
Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes Linz-Land,
Amtsgebäude der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land,
Kärntnerstr. 16,
3. Stock, Zimmer E 308, 4020 Linz
Tel.-Nr. 0732/69414-66315 in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr.